Produkt zum Begriff Schadensersatz:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung , Seit über 20 Jahren das Standardwerk für die komplexe Praxis der Testamentsvollstreckung notwendigen Wissens, liefert das Werk verlässlich das fachspezifische Know-how. Ideal ergänzt um zahlreiche Checklisten, Adressen und über 180 Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen: Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden relevante Themen wie die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online-Zahlungsdiensten u.v.m. Der im Buch enthaltene Online-Zugang bietet bequeme Recherche über das gesamte Buch im Volltext alle Muster im Word-Format zitierte Rechtsprechung und Rechtsvorschriften verlinkt und im Volltext. Die Autoren RA Dr. Michael Bonefeld, FAFamR u FAErbR; Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher; RAin Katrin Heindl, FA'inErbR u FA'inFamR; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; StB Peter Neubauer; RiAG Dr. Stefan Poller; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RAin u StB'in Dr. Anja Vassel-Knauf; Notar Lucas Wartenburger, Notar Dr. Dietmar Weidlich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220520, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Mayer, Jörg~Bonefeld, Michael~Tanck, Manuel, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 979, Abbildungen: mit Online-Zugang, Keyword: Testament; Pflichtteil; Schenkung; Vermächtnis; Erbe; Rechtsnachfolge; Anordnung; Behindertentestament; Zeugnis; Nachlassverbindlichkeit; FamFG; Auslegung; Erbengemeinschaft; Erbschein, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Erbrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 240, Breite: 179, Höhe: 47, Gewicht: 1400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000056162001 V10445-9783848783694-1 B0000056162002 V10445-9783848783694-2, Vorgänger EAN: 9783956610189 9783941586031 9783935079266 9783935079013, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2631228
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Wer zahlt Schadensersatz?
Wer zahlt Schadensersatz hängt davon ab, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. In der Regel muss die Person oder das Unternehmen, das den Schaden verursacht hat, für den Schadensersatz aufkommen. Dies kann beispielsweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Falls keine Versicherung besteht, muss die Person oder das Unternehmen den Schadensersatz aus eigener Tasche zahlen. In manchen Fällen kann auch der Staat für Schadensersatz aufkommen, wenn der Schaden durch eine staatliche Institution verursacht wurde. Es ist wichtig, dass die Haftungsfrage geklärt wird, um festzustellen, wer letztendlich für den Schadensersatz verantwortlich ist.
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Ist Schadensersatz steuerpflichtig?
Ist Schadensersatz steuerpflichtig? Schadensersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, da sie dazu dienen, einen erlittenen Schaden auszugleichen und keine Einkommensquelle darstellen. Allerdings können bestimmte Schadensersatzleistungen, die beispielsweise als Ersatz für entgangene Einnahmen oder Gewinne gelten, steuerpflichtig sein. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man keine Steuern auf Schadensersatz zahlen muss. In jedem Fall sollte man die entsprechenden steuerlichen Regelungen und Gesetze beachten, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden.
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Ist Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig?
Ist Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig? Die Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatz hängt davon ab, ob die Leistung, für die der Schadensersatz gezahlt wird, umsatzsteuerpflichtig ist. Im Allgemeinen gilt, dass Schadensersatzleistungen, die eine Entschädigung für einen erlittenen Schaden darstellen, nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn jedoch die zugrunde liegende Leistung, für die der Schadensersatz gezahlt wird, umsatzsteuerpflichtig ist, kann auch der Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig sein. Es ist daher wichtig, die spezifischen Umstände des Falls zu prüfen, um festzustellen, ob Umsatzsteuer auf den Schadensersatz gezahlt werden muss.
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Wann ist Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig?
Schadensersatz ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, da er keine Gegenleistung für eine Lieferung oder eine Dienstleistung darstellt. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Schadensersatz dennoch umsatzsteuerpflichtig sein kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schadensersatz eine Leistungsentgelt für eine steuerpflichtige Leistung darstellt oder wenn der Schadensersatz im Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Tätigkeit steht. In solchen Fällen muss Umsatzsteuer auf den Schadensersatz gezahlt werden. Es ist daher wichtig, die genauen Umstände des Schadensersatzes zu prüfen, um festzustellen, ob Umsatzsteuerpflicht besteht.
Ähnliche Suchbegriffe für Schadensersatz:
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Weber, Martin: Die Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung , Große Darstellungen zur Testamentsvollstreckung gibt es viele. Das neue FamRZ-Buch bietet den aktuellen, kompakten und praxisnahen Überblick: Als Einstieg in das Führen von Testamentsvollstreckungen wird mit Strukturwissen Sicherheit gegeben. Die, die mit Testamentsvollstreckungen "zu tun" haben (z.B. Anwälte, die Erben vertreten), erhalten Tools und Instrumente für effektives Handeln. Neben der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht wird die heutzutage immer bedeutsamere Testamentsvollstreckung bei internationalen Sachverhalten - trotz der Komplexität des Themas - eingängig, übersichtlich und verständlich dargestellt. Es geht um anwendbares Recht und intern. Zuständigkeit, Besonderheiten bei nationalen Nachweisen (wie Testamentsvollstreckerzeugnis) sowie um das Europäische Nachlasszeugnis. Einschl. einer rechtsvergleichenden Übersicht zur Testamentsvollstreckung in anderen Rechtsordnungen. Hilfreich: Zahlreiche Fälle, Praxistipps, Muster, Formulierungsvorschläge, Übersichten, Prüfungsschemata. Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Mitarbeiter von Banken/Sparkassen sowie weitere Berufsgruppen (z.B. Berufsbetreuer). , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 69.00 € | Versand*: 0 € -
Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 € -
Harm, Uwe: Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge , Lehrbücher zum Erbrecht gibt es auf dem Markt in großer Auswahl. Alle behandeln auch die gesetzliche Erbfolge. Die Erfahrungen im Studium und bei Fortbildungen zeigen, dass die gesetzliche Erbfolge in der Regel zu abstrakt und manchmal auch zu nebensächlich abgehandelt wird. Dieses kleine Fachbuch soll als Lehr- und Übungsbuch allein zur gesetzlichen Erbfolge ein leichteres Verstehen vermitteln. Dazu sind zu fast allen Erbfällen Stammbaumskizzen zur besseren Übersicht mit Erläuterungen eingefügt. Oft mit Gegenbeispielen und Varianten. Damit richtet sich dieses Buch an Studierende, an Nachlasspfleger und andere Berufe mit erbrechtlichem Bezug verbunden mit der Hoffnung, dass sich die Regeln der gesetzlichen Erbfolge leichter und schneller einprägen und das Werk eine Hilfe auch für die Praxis des Erbrechts wird. Das Buch erscheint aktualisiert in 2. Auflage. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 34.80 € | Versand*: 0 € -
Blickle, Peter: Die Erbschaft
Die Erbschaft , Was tut ein armer Schlucker, der eine Million erbt? Daniel Dorner aus Berlin, 35, Hausbesetzer, muss entscheiden, was er mit dem vielen Geld denn macht, das ihm sein amerikanischer Onkel so unverhofft vermacht hat. Dafür reist er in die USA, »schaut sich um« - und kämpft Tag für Tag im Waldseehaus und dem ihm zugeteilten Besitz mit sich selbst: hin- und hergerissen zwischen seinem sozialen Gerechtigkeitsideal und seiner womöglich rosigen Zukunft. Peter Blickle erzählt mit viel Esprit und Sprachwitz von unser aller Widersprüchlichkeit und konfrontiert uns mit der unleugbaren Tatsache, dass wir in moralisch prekären Situationen doch (fast) alle dazu neigen, uns zu unsren eignen Gunsten zu entscheiden. Die Erbschaft ist ein packender Roman, eine ethische Herausforderung in Sachen Soll, Haben oder Sein. Für potentielle Erben wie für potentielle Nichterben, gleichermaßen, eine Probe auf Theodor Fontanes sarkastisch auf den Kopf gestellte Sentenz: »Moral ist gut, aber Erbschaft ist besser« ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 25.00 € | Versand*: 0 €
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Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?
Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.
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Wann gibt es Schadensersatz?
Schadensersatz wird in der Regel geleistet, wenn eine Person oder ein Unternehmen einem anderen Schaden zugefügt hat. Dies kann durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Vertragsverletzung geschehen. Der geschädigten Partei steht dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden sowie eventuellen Schmerzensgeldansprüchen. In vielen Fällen wird versucht, Schadensersatzansprüche außergerichtlich zu klären, jedoch kann im Streitfall auch eine gerichtliche Klärung notwendig sein.
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Wie fordert man Schadensersatz?
Um Schadensersatz zu fordern, muss man zunächst den Schaden genau dokumentieren und beweisen. Anschließend sollte man den Schädiger schriftlich auffordern, den Schaden zu begleichen. Falls der Schädiger nicht freiwillig zahlt, kann man einen Anwalt einschalten und eine Klage vor Gericht einreichen. Dort muss man dann den Schaden und die Schadenshöhe nachweisen, um Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise zu sammeln, um die Erfolgschancen einer Schadensersatzforderung zu erhöhen.
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Was fällt unter Schadensersatz?
Unter Schadensersatz fällt die Verpflichtung einer Person, einem anderen für einen erlittenen Schaden finanziell aufzukommen. Dies kann beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, einer Verletzung durch Fahrlässigkeit oder einer Vertragsverletzung der Fall sein. Der Schadensersatz soll den Geschädigten in die Lage versetzen, so gestellt zu werden, als ob der schädigende Vorfall nicht eingetreten wäre. Dabei können sowohl materielle Schäden wie Reparaturkosten oder entgangener Gewinn als auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld oder entgangene Lebensfreude geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass der Schadensersatzanspruch aufgrund einer nachweisbaren Pflichtverletzung oder rechtswidrigen Handlung besteht.
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